DE3040256A1 - Anspitzvorrichtung - Google Patents

Anspitzvorrichtung

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DE3040256A1
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Lowell West Islip N.Y. Kaye
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    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
    • B43LARTICLES FOR WRITING OR DRAWING UPON; WRITING OR DRAWING AIDS; ACCESSORIES FOR WRITING OR DRAWING
    • B43L23/00Sharpeners for pencils or leads
    • B43L23/08Sharpeners for pencils or leads in which the pencils or leads are sharpened mainly by rotational movement against cutting blades

Description

Beschreibunjseinleitung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Anspitzen von kosmetischen Malstiften.
Bleistiftspitzer sind allgemein bekannt und werden allgemein auch zum Anspitzen kosmetischer Stifte, wie Lidschattenstiften, verwendet.
Bekannt sind auch Anspitzvorrichtungen zum Anschärfen von kosmetischen Stiften mit Aufnahmekammern für die Anspitzabfalle, die beim Anspitzen des Stiftes anfallen. Die Größe der Aufnahmekammer ist bei verschiedenen Anspitzvorrichtungen unterschiedlich, sie ist aber in jedem Fall so groß, daß die Anspitzabfälle mehrerer Anspitzvorgänge aufgenommen werden können.
Eine solche typische Anspitzvorrichtung für kosmetische Stifte mit einer Aufnahmekammer für die Anspitzabfälle ist in der GB-PS 979 927 beschrieben. Bei dieser Anspitzvorrichtung, wie bei anderen entsprechenden Anspitzvorrichtungen ist die Schärfeinheit vollständig von einem äußeren Gehäuse umgeben mit Ausnahme dar Öffnung, in die der anzuspitzende Stift eingeführt vrird. Das äußere Gehäuse bildet gleichzeitig die Aufnahmekammer für die Anspitzabfälle.
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Ein weiteres Beispiel für solche Anspitzvorrichtungen ist in der GB-PS 407,196, der DE-PS 357 915, der IT-PS 486 136, den DE-PSen 916 505, 845 020 und 1 051 165 sowie der CSSR-PS 79 387 offenbart.
Ein Nachteil der Lösung gemäß diesen Veröffentlichungen ist der vollständige Einschluß der Hchärfeinheit in dem umgebenden Gehäuse.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Entwicklung einer Lösung, die ohne vollständigen Einschluß der Schärfeinheit auskommt, trotzdem aber die Anspitzabfälle aufgefangen werden, und insbesondere Teile der Seitenwände der Schärfeinheit von außen zugänglich sind.
Im Zusammenhang mit dieser Aufgabe soll die Schärfeinheit von außen her zugänglich sein und hierzu das Gehäuse zu öffnen sein. Deshalb sind bei der Erfindung Gehäuseteile voneinander zu trennen, und die Trennung der Gehäuseteile soll sehr einfach möglich sein. Hierzu soll die Schärfeinheit von außen zugänglich sein, um dadurch das Gehäuse einfacher auseinandernehmen zu können. Weiterhin soll mit der Erfindung eine Lösung aufgezeigt sein, bei der Ausschnitt-Teile des Gehäuses ein Einwirken auf die Schärfeinheit zulassen, um diese während des Anschärfens eines Stiftes halten zu können.
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Weiterhin soll die Möglichkeit gegeben sein, bei der das Erscheinungsbild der Fläche der Schärfeinheit unterschiedlich und als unterschiedlich erkennbar ist gegenüber dem Erscheinungsbild des Gehäuses.
Außerdem soll eine Anspitzvorrichtung erfindungsgemäß aus ihren Bestandteilen sehr einfach zur Betriebsbereitschaft zusammensetzbar sein und ebenso einfach wieder in ihre Bestandteile zerlegt werden können, um die Anspitzabfälle herausnehmen zu können.
Schließlich soll die erfindungsgemäße Lösung einfache Bestandteile aufweisen, so daß der Zusammenbau und das Auseinandernehmen einfach zu bewerkstelligen ist und dia gesamte Vorrichtung einfach und kostengünstig ist. Die Anspitzvorrichtung gemäß der Erfindung soll schließlich auch noch im wesentlichen aus ebenflächigen Bauteilen bestehen, weil auch hierdurch Einfachheit und Preiswertigkeit preisgünstig beeinflußt v/erden.
Zur Lösung dieser Aufgabe und zum Erhalt entsprechender Vorteile wird erfindungsgemäß eine Anspitzvorrichtung für kosmetische Stifte vorgeschlagen, die eine Schärfeinheit von rechteckiger Form aufweist, die eine Oberseite, einen Boden, parallele Seiten und ebenfalls parallele vordere
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und hintere Enden aufweist, wobei am vorderen Ende aine öffnung vorgesehen ist, die in eine konische Bohrung von dem anzuspitzenden Stift entsprechender Größe führt, um den anzuspitzenden Stift aufzunehmen. Die Schärfeinheit trägt ein Messerblatt, das der konischen Bohrung so zugeordnet ist, daß mit ihm der kosmetische Stift angespitzt werden kann, wenn er in die konische Bohrung eingeführt ist. Die Schärfeinheit wird von einem Gehäuse aus einem oberen und einem unteren Gehäuseteil umgeben, wobei beide Gehäuseteile voneinander trennbar und wieder zusammensetzbar sind und eine der Form der Schärfeinheit angepaßte rechteckige Form haben, die außer miteinander auch mit der Schärfeinheit zusammenwirken, um die Schärfeinheit festzulegen. Die Schärfeinheit und die Gehäuseteile bilden eine Aufnahmekammer für die Anspitzabfälle, die bei den Anspitzvorgängen anfallen. Die erfindungsgemäße Lösung ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, daß miteinander zusammenwirkende langgestreckte Ausschnitt-Teile im oberen und unteren Gehäuseteil angeordnet sind, die entlang von senkrecht zueinander stehenden Seiten vorgesehen sind und im Zusammenwirken einen L-förmigen Schlitz bilden, durch den hindurch ein Teil einer Seitenwand und der vorderen Seite der Schärfeinheit einschließlich der Stiftöffnung zugänglich sind.
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Gemäß einem Erfindungsmerkraal ist die Schärfeinheit in ihrer Oberflächenerscheinung von den Gehäuseteilen verschieden, so daß in dem L-förmigen Schlitz ein anderes Erscheinungsbild als im übrigen vorliegt. Die verschiedenen Erscheinungsformen können durch Farbgebung erzielt werden.
Weitere Merkmale, Eigenschaften und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der beigefügten Zeichnung. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Anspitzvorrichtung für kosmetische Stifte gemäß der Erfindung,
Fig. 2 das obere Gehäuseteil der Vorrichtung in perspektivischer Darstellung von unten,
Fig. 3 die zusammengebaute Vorrichtung gemäß Fig. 1 in perspektivischer Ansicht von vorn,
Fig. 4 die Anordnung in perspektivischer Ansicht von unten, Fig. 5 einen Längsschnitt nach der Linie 5-5 in Fig. 3,
Fig. 6 eine Ansicht der Vorrichtung von oben bei abgenommenem Gehäuseobarteil und
Fig. 7 eine Ansicht von vorn einer abgewandelten Ausführunqsform.
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Figurenbeschroibung
Die erfindungsgemäße Anspitzvorrichtung für kosmetische Malstifte weist eine Schärfsinhait 1 und ain Gehäuse 2 mit einem oberen Gehäuseteil 3 und einen unteren Gehäuseteil 4 auf. Das obere und das untere Gehäuseteil wiricen lösbar miteinander und mit dar Schärfeinheit 1 zusammen, um dia Schärfeinheit zu umschließen (Fig. 3).
In der Stellung, in der dia Schärfeinheit in dem Gehäuse mit den Gehäuseteilen zusammenwirkt, ist ein arster Zwischenraum 5 auf der Rückseite der Schärfeinheit ausgebildet, und ein zweiter Zwischenraum 6 ist auf der Oberseite der Schärfeinheit ausgebildet. Die beiden Zwischenräume 5 und sind miteinander verbunden, um gemeinsam eine Aufnahmakammer 7 für die Anspitzabfälle zu bilden, die währsnd des Anspitzens des Malstiftas anfallen.
Um die gesammelten Anspitzabfälle aus der Aufnahmekammar entfernen zu können, werden die Gehäuseteile 3 und 4 voneinander getrennt, und die Abfälle können ausgeschüttet werden. Die Gehäuseteila v/erden dann unter Einbeziehung der Schärfeinheit 1 zum erneuten Gebrauch wieder zusammengefügt.
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Die Schärfeinheit 1 ist rechteckig, und die Gehäuseteile 3 und 4 haben eine der Rechteckform der Schärfeinheit entsprechende Rechteckform.
Die Schärfeinheit weist einen Grundkörper mit einer Oberseite 10, einem Boden, zueinander parallelen Seiten 12,13 und wiederum zueinander parallelen vorderen und hinteren Endflächen 14 und 15 auf.
Die Schärfeinheit ist mit einer konischen Bohrung 16 mit einer Endöffnung 17 versehen, wobei die Endöffnung so bemessen ist, daß der zu spitzende kosmetische Malstift in sie und in die Bohrung 16 einführbar ist. Mit einem Befestigungselement 19 ist ein Messerblatt 18 neben der Bohrung 16 befestigt, mit dem ein in die Bohrung eingeführter kosmetischer Malstift zu schärfen bzw. spitzen ist.
Der untere Gehäuseteil 4 ist mit einem Positionierelement zum lösbaren Zusammenwirken der Schärfeinheit mit dem unteren Gehäuseteil und zum geführten Positionieren der Schärfeinheit in dem unteren Gehäuseteil versehen.
Das Positionierelement weist Rippen 20,21 auf, die sich über die Höhe der Seitenwände des unteren Gehäuseteiles 4 erstrecken, sowie einen nach oben gerichteten Vorsprung 22
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auf dem Boden 11 des unteren Gehäuseteiles, der bei zusammengebauter Vorrichtung mit dem hinteren Ende 15 der Schärfeinheit zusammenwirkt. Dem unteren Gehäuseteil ist ferner ein sockeiförmiger Rand 23 zum Eingreifen in das obere Gehäuseteil 3 zugeordnet. Der sockeiförmige Rand hat sin vorderes Ende 24 zum Zusammenwirken mit dem hinteren Ende 15 der Schärf einheit, wie es am deutlichsten in Ficr. 6 zu sehen ist. Ferner ist an das untere Gehäuseteil ein rechtwinkliges Eckstück 25 angeformt, das zum Zusammenwirken mit der einen Ecke am vorderen Ende der Schärfeinheit 1 bestimmt ist, wobei der Rand 23 ein zweites rechtwinkliges Eckstück 26 an dar anderen Ecke des vorderen Endes 14 der Schärfeinheit 1 bildet.
Als Folge hiervon ruht die in den unteren Gehäuseteil eingesetzte Schärfeinheit auf dem Boden dieses Gehäuseteilas und ist im Bereich ihrer Seiten sowie ihrer Enden in ihrer Stellung fixiert, üblicherweise ist die Schärfeinheit aus dem unteren Gehäuseteil herausnehmbar. In bestimmten Fällen kann es jedoch wünschenswert sein, die Schärfeinheit in dem unteren Gehäuseteil zu befestigen, und in einem solchen Fall wird auf den Führungsflächen des unteren Gahäussteiles und den entsprechenden Flächen der Schärfeinheit ein Kleber aufgetragen.
Die Innenseite der T-7ände das oberen Gehäuseteiles 3 arbeitet mit Reibschluß mit der Außenseite des Randes 23 zusammen,
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um die beiden Gehäuseteile unter Reibschlußwirkung, die Schärfeinheit umschließend, zusammenzuhalten, um das Zusammensetzen der Gehäuseteile zu erleichtern, sind deren Wände leicht schräggestellt, wie es in Fig. 5 durch den Winkel θ dargestellt ist, der etwa 2 bis'4° beträgt.
Der obere Gehäuseteil 3 hat eine Positionierungsrippe 31, die die Oberseite 10 des Grundkörpers der Schärfeinheit berührt, um das Maß zu begrenzen, um das das obere Gehäuseteil auf das untere Gehäuseteil aufsteckbar ist.
Die Höhe der Positionierungsrippe 31 ist so gewählt, daß bei Berührung zwischen der Rippe 31 und der Oberseite 10 die untere Kante 32 des oberen Gehäuseteiles 3 auf der oberen Kante 33 des unteren Gehäuseteiles 4 aufsitzt, während der Rand 23 unter Reibschluß mit der Innenseite des oberen Gehäuseteiles zusammenwirkt, und die Rippe 31 die Schärfeinheit gegen den Boden des unteren Gehäuseteiles 4 anpreßt, so daß ein auf einer Einschnappwirkung beruhendes Zusammenwirken zwischen den Gehäuseteilen und der Schärfeinheit gegeben ist.
Das obere Gehäuseteil ist mit einem Ausschnitt-Teil 40, das untere Gehäuseteil mit einem Ausschnitt-Teil 41 versehen. Die Ausschnitt-Teile 40 und 41 erstrecken sich in zueinander
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senkrecht stehenden entsprechenden Seitenwänden der Gehäuseteile, so daß sie bei zusammengebautem Gehäuse eine L-förmige öffnung bzw. einen solchen Schlitz 42 bilden, durch den ein Teil der Seite 12 und des vorderen Endes 14 der Schärfeinheit zugänglich ist. Gemäß Fig. 3 ist auch die öffnung durch den L-förmigen Schlitz 42 zugänglich, und der Rand der öffnung 17 berührt gerade den Rand 43 am Ende des von den ausgeschnittenen Teilen 40,41 gebildeten Schlitzes. Bei der Lösung gemäß Fig. 3 berühren die obere und die untere Umgrenzungskante 44 bzw. 45 der ausgeschnittenen Teile 40,41 ebenfalls tangential, d.h. gerade eben die öffnung 17 der Schärfeinheit. Dabei stellt die Tiefe des L-förmigen Schlitzes 45 den maximalen Durchmesser des kosmetischen Malstiftes dar, der in die Anspitzvorrichtung einführbar ist.
Der L-förmige Schlitz 42 dient auch als Aufnahmeschlitz zur Aufnahme eines Fingers eines Benutzers der Vorrichtung, wenn dieser die Gehäuseteile voneinander trennen soll, so daß dieses Trennen erleichtert wird, wenn beispielsweise die Anspitzabfälle aus der Aufnahmekammer entfernt v/erden sollen.
Zusätzlich macht der L-förmige Schlitz 42 die Seitenfläche der Schärfeinheit zugänglich und sichtbar und erlaubt das
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Anbringen von Kennzeichnungen auf der Schärfeinheit, die durch den Schlitz 42 auch dann sichtbar sind, wenn die beiden Gehäuseteile zusammengefügt sind.
Außerdem kann durch den Schlitz das Erscheinungsbild der gesamten Vorrichtung farblich differenziert gehalten werden, indem die Schärf einheit eine andere Par.be als das Gehäuse hat, und die andere Farbe der Schärfeinheit durch den Schlitz hindurch sichtbar ist.
Obendrein sind zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten gegeben, um der Schärfeinheit ein vom Gehäuse abweichendes Erscheinungsbild zu geben und dieses abweichende Erscheinungsbild durch den Schlitz hindurch sichtbar zu machen. So kann beispielsweise die Oberfläche der Schärfeinheit anders als die Oberfläche des Gehäuses gehalten werden, wobei als Oberflächenbearbeitungen Elektroplatieren, Holzbeschichtung, Perlmuttieren oder Marmorieren in Frage kommen können.
Sowohl Schärfeinheit als auch Gehäuse bestehen vorzugsweise aus Plastikmaterial, wie es für ähnliche Zwecke an sich bekannt ist. z.B. Polyäthylen, ABS und dgl.
Die Anordnung des L-förmigen Schlitzes erleichtert außerdem die Zusammenfügung des oberen und des unteren Gehäuseteiles
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in deren richtiger Stellung. Bei zusammengesetzter Vorrichtung erleichtert schließlich der L-förmige Schlitz das Auffinden der öffnung 17 zum Einführen des zu spitzenden Stiftes.
Die Ausschnitt-Teile 40,41 erstrecken sich in jeder der senkrecht zueinander verlaufenden Wände der Gehäuseteile über mehr als die Hälfte der jeweiligen Wandlänge, damit der Schlitz die oben beschriebenen Wirkungen in zufriedenstellendem Maße erbringen kann.
Um oberes und unteres Gehäuseteil voneinander unterscheiden zu können und um ihr Zusammenfügen mit der Schärfeinheit zu erleichtern, haben die Ausschnitt-Teile eine unterschiedliche Höhe, so daß der obere und untere Schlitzrand einen unterschiedlichen Abstand von der Ebene A-A hat, in der die Gehäuseteile mit ihren Rändern aufeinanderstehen (Fig. 5). Vorzugsweise hat dabei das ausgeschnittene Teil 41 im unteren Gehäuseteil 4 eine größere Breite als das Ausschnitt-Teil 40 im oberen Gehäuseteil, wobei die im Schlitzbereich verbliebene Wandhöhe 46 im unteren Gehäuseteil geringer als die Wandhöhe 47 im oberen Gehäuseteil ist.
Da die erfindungsgemäße Anspitzvorrichtung zum Schärfen eines kosmetischen Stiftes insbesondere für Stifte bestimmt ist,
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die zum Gebrauch im Gesicht des Benutzers bestimmt sind, ist es Zweckmäßig, in einer Vertiefung 51 im Boden des unteren Gehäuseteiles 4 einen Spiegel 50 unterzubringen. Als Alternative zu dem Spiegel kann die Gehäuseoberfläche in diesem Gehäusebereich verspiegelt sein. So kann der Benutzer den kosmetischen Stift mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung anspitzen und den Spiegel bei der anschliessenden Anwendung des Stiftes benutzen. Auch im Hinblick darauf ist der L-förmige Schlitz 42 vorteilhaft, indem die Handhabung der Vorrichtung bei im Schlitz ruhendem Finger erleichtert wird und die Teile zusammengehalten werden.
Um eine unzulässige Anhäufung von Anspitzabfall im Bereich des Messerblattes 18 zu verhindern, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, eine interne Führung in der Form eines kurvenförmigen FührungsStückes 52 vorzusehen, das an der Innenseite des oberen Gehäuseteiles 3 seinen Anfang nimmt und gegen das Messerblatt 18 gerichtet ist. Das kurvenförmige Führungsstück 52 führt die Änspitzabfälle vom Stift weg in den Abfallsatnmelraum 7, führt die Anspitzabfälle dabei von dem Messerblatt 18 weg und verhindert damit eine Abfallanhäufung und ein Blockieren des Messerblattes. Um eine eher abgestumpfte als scharfkantige Spitze des Stiftes zu erhalten, da eine scharfkantige Spitze für den gewünschten Zweck weniger geeignet wäre, ist der Grundkörper der
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Schärfeinheit mit einem integralen schrägen Ansatz 53 versehen, der sich unter den Messerblatt erstreckt und mit einer flachen Kante 54 versehen ist, die mit dam Stift nach dessen Einsetzen in die Bohrung der Schärfeinheit in Berührung kommt. Die Folge hiervon ist, daß der Stift durch die Kante 54 eine etwas abgerundete Spitze erhält, und die Bildung einer punktförmigen Spitze verhindert ist.
Die Anspitzvorrichtung gemäß Fig. 1-6 zeigt den maximalen Durchmesser, den ein mit der Vorrichtung anzuspitzender Stift haben kann. In dieser Hinsicht hat die Bohrung eine maximale Größe, und die Endöffnung 17 hat den maximalen Durchmesser, der der Breite des L-förmigen Schlitzes entspricht. Ist die Anspitzvorrichtung zum Gebrauch in Verbindung mit einem Stift geringeren Durchmessers vorgesehen, so sind die Durchmesser der Bohrung und der Endöffnung entsprechend einzustellen. Hierzu können den gleichen Gehäuseteilen mehrere unterschiedliche Schärfeinheiten zugeordnet werden. Bei einer solchen Lösung ist es ein besonderer Vorteil der Erfindung, daß die Schärfeinheit von den unteren Gehäuseteil getrennt werden kann. Bei der Lösung gemäß Fig. 7 ist eine abgewandelte Schärfeinheit vorgesehen, die zwei Bohrungen unterschiedlicher Durchmesser mit entsprechenden Sndöffnungen 60,61 aufweist. Die Schärfeinheit verwendet je
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ein separates Messerblatt 62,63 für jede Bohrung und eine entsprechende Abrundungskante 64,65. Die Erstreckung des langgestreckten L-förmigen Schlitzes in Querrichtung (Breite) kann, wenn nötig, vergrößert werden, um die Schärfeinheit mit den zwei Bohrungen aufzunehmen (Fig. 7).
Die Erfindung wurde damit zwar in Verbindung mit zwei vorzugsweisen erfindungsgemäßen Ausführungsformen beschrieben, es sind trotzdem aber Abwandlungen der Ausführungsformen möglich, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Claims (1)

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    Anmelder; Lowell Kaye, 164 Secatogue Lane West, West Islip, New York 11795, USA
    Titel: Anspitzvorrichtung
    Patentansprüche
    1.J Anspitzvorrichtung zum Anspitzen kosmetischer Stifte mit einer Schärfeinheit, die einen rechteckigen Grundkörper mit einer Oberseite, einem Boden, parallelen Seiten und ebenfalls parallelen vorderen und hinteren Endflächen sowie eine konische Bohrung mit einer Endöffnung im Bereich der vorderen Endfläche aufweist, deren Größe der Größe des anzuspitzenden Stiftes entspricht, wobei der Schärfeinheit weiterhin ein Schärfmittel so zugeordnet ist, daß es auf einen in die Bohrung eingesetzten Stift einzuwirken vermag, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gehäuse (2) aus voneinander trennbaren Gehäuseober- und -unterteil (3,4) zur Aufnahme der Schärfeinheit (1) mit einer der Form der Schärfeinheit entsprechenden rechteckigen Grundform vorgesehen ist, wobei Gehäuseober- und -unterteil sowie Schärfeinheit trennbar zusammenwirken und einander zugeordnet sind, wobei weiter ein erster Preiraum (5) zwischen Schärfeinheit und Gehäuse am hinteren Ende und ein zweiter Freiraum (6)
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    zwischen der Oberssite (10) der Schärfeinheit und dem Gehäuse angeordnet ist und beide Freiräume miteinander verbunden sind, um eine Aufnahraekammer (7) für beim Anschärfen sich ergebenden Abfall zu bilden, und wobei schließlich sowohl das obere als auch das untere Gehäuseteil einander ergänzende, schlitzförmige Ausschnitt-Teile (40,41) in zueinander senkrechten Gehäuseseitenwänden aufweisen, die einen L-förmigen Schlitz (42) zu einem Teil einer Seite und zu einem Teil der vorderen Endfläche des Grundkörpers der Schärfeinheit schaffen.
    2. Anspitzvorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Positioniermittel (20,21,22) am unteren Gehäuseteil (4) zum trennbaren Zusammenwirken mit der Schärfeinheit (1) und zum führenden Positionieren der Schärfeinheit im unteren Gehäuseteil.
    3. Anspitzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Positioniermittel Führungsflächen (20,21,22) zum Zusammenwirken mit dem Grundkörper der Schärfeinheit (1) an dessen Seiten und Enden aufweist.
    4. Anspitzvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsflächen (20,21,22) zum
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    Zusammenwirken rait den Seiten und Enden des Grundkörpers der Schärfeinheit (1) außerhalb des Bereiches des von den Ausschnitt-Teilen (40,41) gebildeten Schlitzes (42) liegen.
    5. Anspitzvorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Mittel (23) zur Herstellung eines Reibschlusses zwischen dem oberen und unteren Gehäuseteil (3,4) sowie der Schärfeinhait (1).
    6. Anspitzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Ausschnitt-Teile (40,41) in jeder der zueinander senkrecht stehenden Seiten der Gehäuseteile (3,4) über mehr als die Hälfte der Länge der jeweiligen Seite erstrecken.
    7. Anspitzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseteile (3,4) in einer Mittelebene (A-A) zusammenstoßen, von der aus die Ausschnitt-Teile (40,41) im oberen und unteren Gehäuseteil eine unterschiedliche Breite haben, wobei der L-förmige Schlitz (42) sich von dieser Ebene aus nach unten erstreckt.
    8. Anspitzvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Ausschnitt-Teiles (41)
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    im unteren Gehäuseteil (4) größer als die Breite des Ausschnitt-Teiles (40) im oberen Gehäuseteil· (3) ist, und die Höhe (46) der verbleibenden Wand im unteren Gehäuseteil geringer als im oberen Gehäuseteil ist.
    9. Anspitzvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der L-förmige Schlitz (42) im Gehäuse (2) eine Endbegrenzungskante (43) aufweist, an der und den Kanten der Ausschnitt-Teile (40,41) die Endöffnung (17) der konischen Bohrung (16) der Schärfeinheit (1) tangential anläuft.
    10. Anspitzvorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine interne Führung (52) , die am oberen Gehäuseteil (3) ihren Ausgang nimmt und gegen das Schärfmittel (18) gerichtet ist, um Anspitzabfälle zur Aufnahmekammer (7) zu führen.
    11. Anspitzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenseite des Bodens (11) des Gehäuseunterteiles (4) ein Spiegel (50) zugeordnet ist.
    12. Anspitzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper der Bchärfeinheit (1)
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    eine andere Oberflächenbeschaffenheit als die Gehäuseteile (3,4) hat, so daß in dem L-förmigen Schlitz (42) des Gehäuses (2) der Grundkörper dar Schärfeinheit kontrastreich sichtbar ist.
    13. Anspitzvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontrastwirkung durch unterschiedliche Farben erzielt wird.
    14. Anspitzvorrichtuna nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper der Schärfeinheit (1) und das Gehäuse (2) aus Plastikmaterial bestehen.
    15. Änspitζvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderseite des Grundkörpers der Schärfeinheit (1) mit zwei Endöffnungen (60,61) verschiedener Größe und entsprechenden konischen Bohrungen versehen ist, wobei auch der zweiten öffnung bzw. Bohrung Schärfmittel (62,63) zugeordnet sind, so daß Stifte unterschiedlicher Durchmesser in gleicher Weise angeschärft werden können.
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DE19803040256 1979-11-26 1980-10-24 Anspitzvorrichtung Withdrawn DE3040256A1 (de)

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